Schachtschneider: Sozialgesetzbuch V ist verfassungswidrig

Stuttgart, den 05.04.01 - Der Nürnberger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider ist davon überzeugt, dass Teile des Sozialgesetzbuchs V (SGB V), das zuständig für die Gesundheitsberufe ist, gegen das deutsche Grundgesetz verstossen. Das hat Schachtschneider in einem Gutachten für die Vertragsärztliche Vereinigung Nordwürttemberg (VV NW) formuliert und vertrat diese Ansicht auch bei einer Tagung für Ärzte und Juristen in Stuttgart unter dem Motto "Das SGB V auf dem Prüfstand des Grundgesetzes". So seien Ärzte zwar Freiberufler, werden aber vom Gesetzgeber durch das SGB V in ihrer Berufsausübung massiv eingeschränkt. Auch die Versicherten einer Krankenkasse werden vom Staat deutlich reglementiert.

Aber nicht nur die Versicherten, auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (Kven) sind durch das SGB V erheblichen Reglementierungen unterworfen. Bei der Veranstaltung am Mittwoch, die von der VV NW und dem Landesverband der freien Berufe Baden-Württemberg ( LfB) organisiert wurde, kritisierte Schachtschneider, den KVen werde vom SGB V verweigert, sich auf ihre Grundrechte zu berufen. Deshalb könnten sich die KVen nicht wie Gewerkschaften auf die Tarifautonomie oder die Koalitionsfreiheit berufen. Das heisst, die KVen, und damit auch die niedergelassenen Ärzte, die in den KVen organisiert sind, können nicht selbständig Honorare aushandeln, obwohl der Arztberuf zu den freien Berufen zählt. Karl Albrecht Schachtschneider: "Das alles ist verfassungsrechtlich nicht haltbar."

Der Staat gebe den Ärzten ausserdem einen Geldbetrag in Form des Budgets vor. Gleichzeitig verpflichte er die Ärzte aber Leistungen zu erbringen, ohne dass ihnen dafür ausreichend Geld zur Verfügung steht. Das bedeute, dass der Arzt manche seiner erbrachten Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen müsse. Schachtscheider sieht die Budgetierung der Arznei- und Heilmittel zur Stabilisierung des gesetzlichen Gesundheitswesens weder als sachgerecht, noch als angemessen an.

Weiter nannte Schachtschneider das im SGB V verankerte Sachleistungsprinzip ebenfalls als "verfassungsrechtlich fragwürdig." Damit sei es den Ärzten verwehrt, ihren Patienten für Behandlungen in allen Fällen eine Rechnung zu stellen. In anderen freien Berufen sei diese Art der Kostenerstattung aber geläufig. Ausserdem fordere das Sachleistungsprinzip, dass der Arzt auch dann noch Leistungen erbringen müsse, wenn er dafür keine Bezahlung mehr erwarten könne. Das passiere zum Beispiel dann, wenn sein Budget aufgebraucht sei.

Laut Schachtschneider ist neben dem Sachleistungsprinzip auch das Solidarprinzip verfassungswidrig. Wenn ein Versicherter einer Krankenkasse mehr verdient, muss er einen höheren Beitrag zahlen. Wer weniger verdient, zahlt weniger ein. Das heisst aber, dass derjenige, der weniger verdient und niedrigere Beiträge einzahlt, möglicherweise trotzdem mehr Leistungen in Anspruch nimmt. "Das Solidarprinzip ist aufgesetzt", so Schachtschneider, da die meisten Versicherten in Deutschland sowieso schon in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglieder seien. Im Grundgesetz werde aber jedem Menschen das Recht eingeräumt, sein Leben frei vertraglich zu regeln. "Der Gesetzgeber kann Solidarität über das Sozialprinzip hinaus nicht vorschreiben, sondern lediglich Solidargemeinschaften ordnen und stärken," stellte Schachtschneider klar.

Dr. Thomas Ratajczak, Rechtsanwalt aus Sindelfingen, sieht das SGB V im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Europarechts. Im Europarecht gebe es keine Beschränkung in der Dienstleistungsfreiheit und im Warenverkehr. "Staatlich festgelegte Gebührenordnungen, wie GOÄ oder EBM, sind eindeutig gegen das europäische Recht", so Ratajczak.

Dr. Ulrich Noll, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, nannte die Freiberufler "wertvolle Stützen einer funktionierenden Marktwirtschaft". Noll hat bei der Veranstaltung den Landesjustizminister Prof. Dr. Ulrich Goll vertreten, weil dieser in Koalitionsverhandlungen mit der Landes-CDU sass. Noll, kritisierte, dass die Ärzte immer mehr erhebliche Reglementierungen hinnehmen müssten. Er warnte davor, dass Reglementierungen zu Rationierung und Qualitätsverlust führten, was sich langfristig auf die Patienten auswirken werde. Trotz seiner Kritik an der Gesundheitsreform der rot-grünen Bundesregierung höre Noll aber "leise Töne aus Berlin", den Ärzten entgegenzukommen. Der FDP-Politiker versicherte, dass die Landesregierung in Baden-Württemberg auch in Zukunft die freien Berufe stärken werde.

Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Rechtsanwalt aus Stuttgart, machte sich ebenfalls Sorgen um die Zukunft der Patienten. Er kritisierte, dass der Gesetzgeber den Patienten nicht deutlich mache, dass Budgetierung den Abbau von Leistungen bedeute. Zum Arznei- und Heilmittelbudget sagte Zuck: "Ich höre immer nur, dass es endlich fallen soll, aber es fällt nicht!"