Veranstaltungsbericht:

"Wir geben unseren Patienten die Rechnung mit Selbstbewußtsein und mit Stolz"

Es geht auch ohne Bürokratie:
Ein Bericht über das Gesundheitswesen in Österreich

Referentin : Dr. Evelyne Hettrich
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe aus Salzburg

am Donnerstag, 14. Juli 2005
im Bamberger Haus, München

Organisation: Dr. I. Hillermeier, München


Die Referentin, Frau Dr. Evelyne Hettrich, kommt ursprünglich aus München und ist seit 2001 als Wahlärztin in Österreich niedergelassen.

Mehr als die Hälfte der in Österreich niedergelassenen Ärzte sind wie die Referentin Wahlärzte, d.h. reine Privatärzte. Frau Dr. Hettrich bestellt ihre Patientinnen im 1/2-Stunden Takt. Für eine sorgfältige Krebsvorsorgeuntersuchung inklusive Ultraschalluntersuchung bekommt die Patientin beispielsweise eine Rechnung über 132.-- Euro, die von der Patientin auch sofort bezahlt wird, d.h. am Abend nach der Arbeit weiß die Frauenärztin im Gegensatz zu ihrer deutschen Kollegin genau, was sie eingenommen hat.

Das System ist völlig liberal, Wahlärzte und Kassenärzte bestehen nebeneinander, der Patient muss sich in keiner Weise festlegen und kann in jedem Einzelfall entscheiden, ob er wegen seines Problems einen Wahlarzt oder einen Kassenarzt aufsuchen möchte. Er reicht ggf. die Rechnung des Wahlarztes bei seiner gesetzlichen Kasse ein, die ihm 80% des Betrages für die jeweilige Kassenleistung erstattet, im Falle der o.g. Krebsvorsorgeuntersuchung wären dies nur 80% von 35 Euro. In den meisten Fällen zahlen die Patienten die Differenz aus eigener Tasche, weil ihnen die erheblich bessere Behandlung des Wahlarztes diesen Mehraufwand wert ist. Ein Teil der Österreicher hat auch eine Zusatzversicherung, die diese Differenz erstattet. Wahlärzte werden von Patienten aller sozialen Schichten aufgesucht.

Die Behandlung bei den Kassenärzten ist bei den Patienten unbeliebt, denn die Kassenärzte haben lange Wartezeiten, volle Wartezimmer und keine Zeit für individuelle Beratungsgespräche.

Die Wahlärzte sind im Wahlärzteverein zusammengeschlossen, dies ist Voraussetzung für die Teilerstattung der Rechnung durch die Krankenkasse.

Österreichische Wahlärzte dürfen für Medikamente auch Kassenrezepte ausstellen, so dass der Patient keine Angst haben muss, bei teuren Behandlungen seine Medikamente selbst zahlen zu müssen. Er zahlt lediglich die Rezeptgebühr in Höhe von 4,35 Euro - sofern das Medikament erstattungsfähig ist.

Die 45 Besucher der Veranstaltung waren sichtlich beeindruckt, dass ohne die deutsche Regelungswut ein so unbürokratisches, freies und transparentes Gesundheitssystem entstanden ist, in dem der Patient wesentlich mehr Selbstverantwortung und Übersicht hat und fragten sich, warum das österreichische Gesundheitssystem nicht unser großes Vorbild werden kann.

Bericht: Dr. S. Keller
nach einem mündlichen Protokoll von Dr. I. Hillermeier